Elternbeiträge
Elternbeiträge
Der Niedersächsische Landtag hat für den Besuch einer Kindertagesstätte beschlossen, den Beitrag für Kinder ab drei Jahre bis zur Einschulung beitragsfrei zu setzen.
Der Anspruch auf eine Beitragsfreiheit besteht für eine Betreuungszeit von acht Stunden täglich.
Für die Kinder, die einen Anspruch auf Beitragsfreiheit für eine Betreuungszeit von acht Stunden täglich haben, wird für eine darüber hinausgehende Betreuung ein Elternbeitrag erhoben.
Ermäßigungen
Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer/eines Sorgeberechtigten eine Kindertagesstätte oder werden in der Kindertagespflege betreut, so ist
- das jüngste Kind voll beitragspflichtig
- alle weiteren Kinder sind vom Beitrag befreit.